Platzordnung

Platzordnung

Ein respektvolles Miteinander macht den Urlaub schöner – unsere Platzordnung hilft dabei.

Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten. Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Die Nutzer erkennen diese Stellplatzordnung an.

 

Nutzung:

  • Die Zufahrt zum Wohnmobilplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet.

 

  • Der Wohnmobilpark ist nur Reisemobilen vorbehalten. Caravan Gespanne und Zelte sind nicht zulässig. Das Aufstellen von Vorzelten ist nicht gestattet. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Zelte werden kostenpflichtig entfernt. Fahrzeuge mit Dach Zelt sind Wohnmobilen gleichgestellt.

 

  • Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver-und Entsorgungsanlage im Eingangsbereich. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. Anfallendes Abwasser aus dem Betrieb der Wohnmobile darf nur in den dafür vorgesehenen Ausguss der Entsorgungsstation entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen.

 

  • Das Waschen, Betanken und Reparaturen von Fahrzeugen aller Art ist strengstens verboten. Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in das Grundwasser eintreten können, Wasserschutzgebiet.

 

  • Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die vorhandenen Stromsäulen.

 

  • Bitte beachten Sie, dass Stellplätze unter Bäumen ein erhöhtes Risiko durch herabfallende Äste mit sich bringen. Für daraus entstehende Schäden übernimmt der Betreiber des Stellplatzes keine Haftung.

 

  • Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Wohnmobilplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Stellplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Anfallender Müll kann kostenfrei in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Wir appellieren an Ihr Umweltbewusstsein mit der Bitte, den Müll zu sortieren und getrennt in die entsprechenden Behälter abzulegen. Die Entsorgung von Verschweiß Toiletten ist nicht erlaubt. 

 

  • Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Auf der gesamten Anlage, sowie den Parzellen gilt dauerhafte Leinenpflicht. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Für die Entsorgung des Hundekotes steht ein Abfallbehälter am Hundestrand beim Badesee bereit. Bitte Hundekot umgehend beseitigen.

 

  • Das Einfrieden oder Abgrenzen der Stellplätze ist nicht gestattet. Der Stellplatz ist vom Nutzer vor seiner Abreise in den ursprünglichen – und oder ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. 

 

  • Grillen ist auf dem Stellplatz gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Offenes Feuer, auch in Feuerschalen, ist verboten.

 

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören. Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.

 

  • Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten und angemeldeten / zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Benutzen und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO auf dem ganzen Gelände, bitte fahren Sie Schritttempo.

 

  • Der Platz ist unbewacht. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen. Eltern haften für ihre Kinder. Besitzer haften für ihre Tiere. Wir sind nicht verpflichtet, die abgestellten Fahrzeuge zu bewachen sowie die Parkplatz- und Verkehrsflächen einschließlich der Zuwege zu reinigen, im Winter zu räumen oder zu streuen. Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle im Zusammenhang mit der Nutzung sowie Beschädigungen an der Platzeinrichtung haftet die Halterin oder der Halter bzw. die Fahrerin oder der Fahrer des Wohnmobils.

 

  • Die Stellplatznutzerin oder der Stellplatznutzer stellt die Betreiberin frei von Entschädigungsansprüchen für Schäden, die im Rahmen der Platzbenutzung entstehen.

 

  • Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten; Ausnahmen nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers.

 

  • Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Den Weisungen des Personals des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.

 

  • Mit dem Abstellen des Wohnmobils akzeptieren Sie unsere Platzordnung. Sollten einzelne Punkte dieser AGB rechtsunwirksam sein, gelten sie sinngemäß. Die übrigen Bestimmungen gelten in jedem Falle fort. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Stellplatzes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Stellplatzes. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Stellplatzaufnahme unwirksam oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

 

 

Stand 05/2026

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