Allgemeine Geschäftsbedingung
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast.
Betreiber des Wohnmobilparks ist die Janssen und Janssen eGbR, Ol Streek 5a, in 26607 Aurich, vertreten durch Carsten und Joachim Janssen.
Stellplatzgäste im Sinne der AGB sind Besucher des Wohnmobilparks am Badesee in Aurich.
Mit dem Betreten des Stellplatzes erkennt der Gast die AGB an. Die Zufahrt zum Wohnmobilplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande. Die Stellplatzordnung ist Teil dieser AGB und erhält seine Wirkung bereits beim Einfahren auf den Wohnmobilstellplatz.
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.
Der Wohnmobilstellplatz ist kostenpflichtig, 2 Personen sind im Stellplatzpreis inbegriffen, weitere Personen und ggf. Haustiere werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste berechnet. Die Stellplatzgebühr ist am Anreisetag zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich Bargeldlos am Check-In am Automaten am Platz. Bei Online Buchungen ist die Zahlung am Ende des Buchungsvorgangs erforderlich. Der Beleg muss, von außen gut sichtbar, im Wohnmobil hinterlegt werden. Der Aufenthalt auf der jeweiligen Parzelle kann verlängert werden sofern keine Nachbuchung auf dieser vorhanden ist. Wählen Sie am Buchungsautomaten den Menüpunkt „Aufenthalt verlängern“
Die Stellplatzgebühr gilt für eine Nacht. Die Anreise ist ab 13.00 Uhr möglich, bitte räumen Sie den Platz am Tag der Abreise bis spätestens 12.00 Uhr. Sollte der Platz vor 13.00 Uhr frei sein, ist die Anreise auch vorher möglich.
Während Ihres Aufenthalts ist der Stellplatz für Sie reserviert und kann nicht anderweitig gebucht werden. Beim zwischenzeitlichem Verlassen des Platzes mit Ihrem Wohnmobil ist ein absperren nicht erforderlich.
Bei vorzeitiger Abreise ist eine Erstattung des Mietpreises nicht möglich, Guthaben aus Stromaufladungen werden erstattet.
Der Stellplatzgast erhält mit der Buchung das Recht auf einen Stellplatz in der von ihm vorbezahlten Aufenthaltszeit. Das Entsorgung von Grauwasser und der Chemietoilette sind in der Stellplatzgebühr enthalten. Während der Frostperiode kann die Ver- und Entsorgung ggf. eingeschränkt oder außer Betrieb sein. Strom kann bei Bedarf an den Säulen gegen Gebühr mit der Wertkarte freigeschaltet werden. Laden Sie dazu ein Guthaben auf, die Kosten werden nach tatsächlichem Verbrauch berechnet, das Guthaben wird beim Check-Out erstattet.
Die Nutzung der Sanitären Anlagen ist kostenpflichtig und muss beim Check-In am Automaten ausgewählt werden. Der Warmwasserverbrauch beim Duschen wird nach tatsächlichem Verbrauch berechnet.
Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und dass Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem Wohnmobilpark einschließlich angrenzendem Badesee Bild- und Tonaufnahmen durch. Falls Sie diese nicht möchten, teilen Sie dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mit. Einem späteren Einspruch kann nicht mehr stattgegeben werden.
Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Den Weisungen des Personals des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.
Salvatorische Klausel. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erflog dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
